Schwangerschaft & Selbstständigkeit

Gerade in der Selbstständigkeit greifen unternehmerische Verantwortung und persönliche Lebensphasen oft unmittelbar ineinander. Ein aktuelles Gerichtsurteil schafft hier nun mehr Klarheit und stärkt die Position selbstständiger Frauen.

Schwangerschaft darf nicht pauschal ausgeschlossen werden

Versicherungen dürfen Leistungen nicht allein mit dem Hinweis auf eine Schwangerschaft verweigern. Für selbstständige Unternehmerinnen ist diese Entscheidung besonders relevant, da Betriebsausfallversicherungen häufig eine zentrale Rolle bei der Absicherung von Einkommensausfällen spielen.

Urteil wirkt auch rückwirkend

Unternehmerinnen, deren Leistungsansprüche in der Vergangenheit mit der Begründung Schwangerschaft abgelehnt wurden, können ihre Verträge und Bescheide erneut prüfen lassen. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, Ansprüche nachträglich geltend zu machen. Eine erneute Überprüfung kann daher sinnvoll sein, wenn eine Betriebsausfallversicherung besteht oder in der Vergangenheit Leistungen verweigert wurden.

Gute Vorbereitung ist wichtig

Schwangerschaft und Unternehmertum sind kein Widerspruch und können mit guten strategischen Vorüberlegungen und der Nutzung von Beratungsstellen wunderbar in Einklang gebracht werden. Gründen und ein Unternehmen führen bedeutet auch, sich mit Themen wie Absicherung, Liquidität und möglichen Ausfallzeiten auseinanderzusetzen.

Wir unterstützen in diesen Fällen gerne!

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