Mythos: Kleingewerbe

Foto: © Gründerhaus

Du weißt nicht welche Rechtsform für Deine Gründung die Richtige ist und ob du noch unter die Kleinunternehmerregelung fällst? Für genau solche Fragen steht Dir unser Beratungsangebot kostenfrei zur Verfügung. Hier kommt eine kleine Aufklärung zum Thema Kleingewerbe. 

In den letzten Wochen kamen vermehrt Gründer:innen auf uns zu, die ein Kleingewerbe eröffnen wollten. In der deutschen Gewerbeordnung (GewO) ist der Begriff Kleingewerbe nicht explizit definiert. Entweder bist Du unternehmerisch ein Gewerbe ein Freiberufler oder ein Land- bzw. Forstwirt. Ein Kleingewerbe ist demnach keine eigenständige Gründungsform, sondern lediglich eine Unterkategorie des Gewerbes.

Für bestimmte Varianten von „groß“, „klein“ oder „Haupt- und Nebentätigkeiten“ interessieren sich dann ggf. noch die Kranken- oder Rentenversicherung wegen Beitragszahlungen; das Finanzamt wegen Umsatzsteuer- bzw. Buchführungspflichten oder einer erforderlichen Handelsregistereintragung sowie die Arbeitsagentur in Hinblick auf einen Nebenverdienst oder den Gründungszuschuss-Antrag.

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